Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU

Wenn Ihre Vereinbarung mit Google diese Richtlinie einbezieht oder Sie anderweitig einen Google-Dienst verwenden, für den diese Richtlinie gilt, müssen Sie dafür sorgen, dass Endnutzern im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen mitgeteilt werden und Sie die Einwilligungen dieser Endnutzer erhalten haben. Wenn Sie diese Richtlinie nicht einhalten, können wir Ihre Nutzung des betreffenden Google-Dienstes einschränken oder sperren und/oder die jeweilige Vereinbarung mit Ihnen kündigen.

Dienste, über die Sie die Kontrolle ausüben

Für Google-Dienste, die auf einer Website, in einer App oder einem anderen Dienst genutzt werden, die bzw. der sich unter der Kontrolle von Ihnen, eines mit Ihnen verbundenen Unternehmens oder eines Ihrer Kunden befindet, gelten die folgenden Verpflichtungen in Bezug auf Endnutzer, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich befinden.

Sie sind verpflichtet, eine rechtswirksame Einwilligung dieser Endnutzer für folgende Aktivitäten einzuholen:

  • den Einsatz von Cookies oder anderer Formen der lokalen Speicherung von Informationen, soweit die Einholung einer Einwilligung hierfür gesetzlich vorgeschrieben ist; und
  • die Erhebung, Weitergabe und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen.

Wenn Sie die Einwilligung einholen, sind Sie verpflichtet:

  • Aufzeichnungen über die von den Endnutzern abgegebenen Einwilligungen aufzubewahren; und
  • den Endnutzern eine klare Anleitung bereitzustellen, wie diese die Einwilligung widerrufen können.

Sie sind verpflichtet, jede natürliche oder juristische Person offenzulegen, die personenbezogene Daten von Endnutzern als Folge Ihrer Nutzung des jeweiligen Google-Dienstes erheben, erhalten oder nutzen kann. Sie sind ferner verpflichtet, Endnutzern deutlich sichtbar und leicht zugänglich Informationen bereitzustellen, aus denen hervorgeht, wie eine solche natürliche oder juristische Person die personenbezogenen Daten der Endnutzer nutzt.

Dienste, über die ein Dritter die Kontrolle ausübt

Wenn aufgrund Ihrer Nutzung oder Integration eines Google-Dienstes, der unter der Kontrolle eines Dritten steht, personenbezogene Daten von Endnutzern dieses Dienstes an Google übertragen werden, sind Sie verpflichtet, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass der Dritte als Verantwortlicher für einen solchen Dienst die zuvor genannten Verpflichtungen erfüllt. Ein Dienst, über den ein Dritter die Kontrolle ausübt, ist hiernach eine Website, eine App oder ein anderer Dienst, über die bzw. über den nicht Sie, ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen oder einer Ihrer Kunden die Kontrolle ausübt und dessen Betreiber selbst noch keinen Google-Dienst verwendet, auf den diese Richtlinie Anwendung findet.

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